Allgemeine Informationen

Energieausweis

Den Energieausweis haben Sie bei der ersten Besichtigung erhalten. Sollten Sie den Ausweis verlegt oder verloren haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Sie erhalten von uns eine Kopie oder Sie drucken sich den Energieausweis von Ihrem Mietobjekt aus. Bitte beachten Sie, das bei dem Ausweis ausschlaggebend ist, wie kalt die Winter waren und wie verbrauchsorientiert das Verhalten der Mieter gewesen ist. Der Ausweis hat eine Gültigkeit von jeweils 10 Jahren.

Energieausweis


Trinkwasser-Prüfbericht

Haben Sie Interessse aneinem Trinkwasser-Prüfbericht? Sie können uns gerne kontaktieren. Sie erhalten von uns eine Kopie oder Sie drucken sich den Trinkwasser-Prüfbericht von Ihrem Mietobjekt aus. Damit die Heizkosten für Sie transparent und überschaubar bleiben, haben wir  für Sie die nachfolgenden Informationen veröffentlicht. Informieren Sie sich rechtzeitig über die neue Heizkostenverordnung. Hier finden Sie alle Neuerungen zusammengestellt:


Provisionen

Wir zahlen keine Provision, auch wenn Sie über einen Immobilienmakler oder Vermittler kommen. Da wir keiner dritten Person (Immobilien Makler oder Vermittler) einen Auftrag zur Vermietung übergeben, zahlen wir auch keine Provision. Die von uns zu vermietenden Objekte werden ausschließlich über uns (unser Büro und unsere Homepage)  sowie in unseren Schaukästen, (Rathenaustr. 21 und Kyffhäuser Str. 5, beide in Worms) und teilweise auch in Tageszeitungen (Wormser Zeitung, Nibelungen Kurier) und Immobilienportalen (z.B. Immobilien Scout) durch uns selber zur Vermietung veröffentlicht.

Sollten sich Makler über unsere Veröffentlichungen informieren und anschließend unsere Objekte anbieten, so weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Provision zahlen. Achten Sie bitte außerdem auf unsere Werbung an der Fassade unseres Hauses Rathenaustr. 21, Worms sowie auf unsere KFZ Werbung, (Firmenbus und 2 Anhänger) sowie auf unsere Werbeinserate in Werbebroschüren (z.B. Top Cuide).


Rauchwarnmelder

Da bei uns Sicherheit groß geschrieben wird hatten wir schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes Rauchwarnmelder in unseren Häusern installiert. Die Melder befinden sich sowohl in den Mietwohnungen als auch in den Treppenhäusern sowie im Keller. Die Rauchwarnmelder sind zusätzlich funkvernetzt. Sollte es im Keller brennen, müssen Sie als Fluchtweg durch die Treppenhaustür ins Freie. Somit wird eine frühzeitige Warnung sicher gestellt. Bei den Rauchwarnmeldern muss jährlich eine Sicht- und Funktionsprüfung von einem zertifizierten Fachbetrieb vorgenommen werden. Haben Sie auch Interesse an dem Protokoll der letzten Überprüfung der Rauchwarnmelder, können wir Ihnen dieses gerne kopieren.