Mietwohnungen in Worms

 Wir bieten unsere Mietwohnungen in Worms provisionsfrei an. Dies kann nur gewährleistet werden, wenn Sie sich direkt mit uns, die Firma WEGA Grundstücksgesellschaft mbH in Worms, in Verbindung setzen. Nutzen Sie hierzu den Kontaktbereich, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin.

Mieterselbstauskunft + Vermieterbescheinigung

Sie haben Interesse an einer unserer Mietwohnungen? Bitte laden Sie sich die nachfolgenden Dokumente herunter und füllen Sie sie aus. Anschließend bitte das Dokument auf dem Postweg oder per Mail an uns senden.

Mieterselbstauskunft

Vermieterbescheinigung

Vorteile für Mietinteressenten

Sollten Sie das angebotene Mietobjekt, das Sie interessiert, zuerst von einem Makler angeboten bekommen haben, sind Sie verpflichtet, im Falle der Anmietung der Mietwohnung durch Sie, die vertraglich vereinbarte Provision an den Makler zu entrichten. Da wir keinem Makler einen Auftrag zur Vermittlung erteilt haben, zahlen wir auch keine Provisionen im Falle einer Vermietung.


Informationen zu den Grundrissen der Mietwohnungen

Dem Mieter liefert der Grundriss erste Informationen über das Mietobjekt. Trotzdem sollten Sie immer das Objekt besichtigen und sich über die genauen Gegebenheiten vor Ort informieren. Bitte klicken Sie auf den dargestellten Grundrissplan in dem von Ihnen ausgewählten Mietobjekt / Mietwohnung. Sie gelangen nun von der Miniaturansicht zu einer größeren Ansicht des Grundrissplans bzw. des Einrichtungsplans.

Da im Grundriss keine Masse angegeben sind, haben Sie keine Information, ob Ihre Möbel in der Wohnung einen Platz finden. Deshalb haben wir einen zusätzlichen, separaten Plan mit den Vermessungsdaten für Sie angefertigt. Diesem entnehmen Sie zusätzliche Informationen über:

  • FERNSEHANSCHLUSSDOSE
  • TELEFONANSCHLUSSDOSE
  • HERDANSCHLUSSDOSE
  • WASSERANSCHLUSS
  • ABFLUSS
  • HAUSSPRECHANLAGE

In dem hinterlegten Grundriss können Sie sehen, wie man das Mietobjekt exemplarisch einrichten kann. Da in dieser Übersicht keine Masse angegeben sind, sehen Sie nicht ob Ihre Möbel in die Mietwohnung gestellt werden können und hinein passen. Gern senden wir Ihnen via Mail einen Grundriss mit den Maßen des Mietobjekts / Mietwohnung zu. Bitte holen Sie sich die aktuellen Grundriss-Informationen bei einer Besichtigung der Mietwohnung sowie in unserem Büro. Die angegebene Lage eines Mietobjekts (rechts oder links bzw. Mitte) ist so zu verstehen, als wenn Sie in den Eingangsbereich des Mietshauses hineinkommen und dann die Treppe in die einzelnen Etage hoch gehen. Achtung: Die Mietobjekte sind unmöbliert. Sollte sich eine Einbauküche in dem Objekt befindet, so ist dies separat im Text ausgewiesen.

Was ist eigentlich in den Betriebskosten der Mietwohnung enthalten?

Sie möchten wissen, was in den Betriebskosten enthalten ist? Nachfolgend haben wir Ihnen die Informationen hierzu zusammengestellt.

INFO: Wissenswertes zu den Betriebskosten

Informationen zum Exposé der Mietwohnung

Was ist eine Single Küche?

Bei einer Single Küche handelt es sich um eine kleine Küche mit Spüle, 2 Kochplatten und Kühlschrank.

Was ist eine Küchenzeile?

Bei einer Küchenzeile handelt es sich um eine Küche mit Spüle, Kühlschrank, Herd mit Backofen und Abzugshaube. (Spülmaschine nur teilweise vorhanden. Bitte sehen Sie sich die Bilder im Exposé an oder informieren Sie sich anlässlich einer Besichtigung).

Was ist eine Einbauküche?

Hierbei handelt es sich um eine Küche, die von Wand zur Wand oder über 2 Wände verläuft. Sie ist ausgestattet mit Spüle, Kühlschrank, Herd mit Backofen und Abzugshaube. (Spülmaschine nur teilweise vorhanden. Bitte sehen Sie sich die Bilder im Exposé an oder Informieren Sie sich anlässlich einer Besichtigung).

Informationen zu Gewerbeobjekten

Die angebotenen Gewerbeobjekte können vom Mieter wie folgt unter Berücksichtigung der Mehrwertsteueroption genutzt werden:

  • Laden
  • Büro
  • Arzt-Praxis

Informationen zu gewerblich nutzbaren Objekten

Solche Mietobjekte werden zur Zeit als Mietwohnung genutzt, können jedoch auch teilweise oder komplett als Büro oder Praxis genutzt werden. Weitere Nutzungsmöglichkeiten bitte anfragen.

Informationen zu wohngemeinschaftlichen Objekten

Wird eine Wohnung als wohngemeinschaftstauglich ausgewiesen, so sind Küche und Bad sowie alle Zimmer vom Flur aus begehbar. Auch wenn die Zimmer unterschiedlich groß sind oder ein Zimmer einen Balkon oder Terrasse hat, kann das Objekt als WG genutzt werden. Bei Mietvertragsabschluss kann der Vertrag auf einen Hauptmieter oder auf mehrere Personen abgeschlossen werden. Sollte das Mietverhältnis über mehrere Personen lauten, so muss ein erster Mieter (Hauptmieter) bestimmt werden. Der Mieter wird namentlich registriert und in Verantwortung genommen, beispielsweise für Kaution und monatliche Mietzahlungen. INFO: Die Objekte können nicht für anderweitige, gewerbliche Zwecke gemietet werden.

Informationen zu den Bildern der Mietobjekte

Beim Bodenbelag ist maßgebend, was in der Objektbeschreibung des jeweiligen Mietobjekts / Mietwohnung angegeben ist. Bei einer noch bewohnten Wohnung sind die Bilder nicht im jetzigen Zustand der Mieträume, daher ist es zwingend erforderlich, das Sie einen Besichtigungstermin vereinbaren. Den Link mit den Besichtigungsmöglichkeiten finden sie bei dem jeweiligen Mietobjekt unter dem Hinweis „Besichtigungsmöglichkeiten“. Die in unserer Präsenz dargestellten Bilder können teilweise von dem Original abweichen. Bitte fragen Sie bei uns nach. Weitere Bilder können Sie gerne per e-Mail anfordern oder bei uns im Büro einsehen sofern das Mietobjekt leer steht. Zu jedem Mietobjekt stellen wir neben dem Grundriss auch diverse Fotos in unsere Präsenz. Eine ständig aktuelle Auswahl unserer im Angebot befindlichen Wohnungen erhalten Sie in der Rubrik „Mietangebote“. Von hier aus gelangen Sie auch zu dem jeweiligen Grundriss und den Bildern des Mietobjekts.

Haltung von Haustieren

Die Mietobjekte der Firma WEGA Grundstücksgesellschaft, Worms zeichnen sich besonders durch die Sauberkeit und Ordnung in den einzelnen Mietobjekten und der Umgebung der Objekte aus. Außerdem hat jeder Mieter seine Privatsphäre, die respektiert und geachtet wird und werden muss. Neben Sauberkeit, Ordnung und Privatsphäre zählt auch die Ruhe und Rücksichtnahme unter den Mietern zu einer Selbstverständlichkeit im zwischenmenschlichen Handeln. Haustiere in einer kleinen Anzahl sind kein Problem. Es sollten jedoch höchstens zwei Katzen gehalten werden. Sollte ein Hund für ein Mietobjekt akzeptiert werden, so ist dies in der Rubrik Hundehaltung eingetragen. Sollte auf der Etage schon ein Hund vorhanden sein, müssten wir davon abstand nehmen. Da in den meisten Objekten auch Kinder wohnen, können Hunde, die als Kampfhunde eingestuft sind, auf keinen Fall akzeptiert werden.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.